Herr Afgan möchte gerne arbeiten

Achtmal scheitert Ziaollah Afgan beim Versuch, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Er hat den falschen Status

BERLIN taz ■ Ziaollah Afgan hat beim Arbeitsamt Nürnberg neunmal in zehn Jahren um eine Arbeitserlaubnis gebeten. Achtmal scheiterte er, einmal kam die Erlaubnis zu spät – die Stelle war schon weg. Schwierigkeiten bereitet ihm vor allem sein Aufenthaltsstatus. Denn die Arbeitserlaubnis kann am leichtesten erteilt werden, wenn eine Aufenthaltsgenehmigung vorliegt. Andernfalls muss das Arbeitsamt jedes Mal einzeln prüfen, ob ein anderer Ausländer oder ein Deutscher für die Stelle geeignet wäre. Herr Afgan hat jedoch nur Aufenthaltsgestattung. Zuletzt sollte ihm die Sozialhilfe gekürzt werden – weil er nicht arbeitet.

Nach seiner Flucht aus Kabul 1990 hat Ziaollah Afgan einen Antrag auf politisches Asyl gestellt. Dieser wurde 1993 zum ersten Mal abgelehnt. Afgan stellte einen Nachfolgeantrag, der 1996 vom Verwaltungsgericht Ansbach abgewiesen wurde. Seitdem wohnt er in einem Flüchtlingsheim in Nürnberg und darf die Stadt nicht verlassen. Im Gegensatz zu seinen sechs Brüdern, die alle in Deutschland Asyl genießen, durfte er nie eine Schule besuchen. Selbst ein Sprachkurs und die Führerscheinprüfung sei ihm untersagt worden, behauptet Afgan. „Fortbildungsmaßnahmen“ kämen für einen Ausländer mit seinem Status nicht in Betracht.

Sein erster Versuch, bei einer Fastfood-Kette als Küchenhilfe zu arbeiten, scheiterte an der fehlenden Erlaubnis. Der Arbeitgeber konnte dem Arbeitsamt nicht nachweisen, dass es für den Job keinen anderen Deutschen, EU-Bürger oder Ausländer mit einer Arbeitserlaubnis gab. In einer Kartonfirma wollte Afgan dann Kisten schleppen. Hier bemängelte das Arbeitsamt einen zu niedrigen Studenlohn. Deutsche Arbeitnehmer würden dadurch benachteiligt. Afgan möchte seit einem Jahr nach Kanada auswandern. Bisher hatte er aber keine Chance: Der Botschaft fehlt eine schriftliche Mitteilung der deutschen Ausländerbehörde über seinen Aufenthaltsstatus. LAURA MÜLLER