rechtliche grundlagen

Asylrecht hat keine große Bedeutung

Genfer Flüchtlingskonvention (GFK): Wer aus Angst vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe nicht in sein Heimatland zurückkann, erhält Schutz vor Abschiebung. Die meisten Asylverfahren in Deutschland richten sich heute nach der GFK. In anderen Staaten war sie schon lange der Maßstab. Grundgesetz: Das Grundrecht auf Asyl ist seit 1993 nicht mehr viel wert. Wer über einen sicheren Drittstaat einreist, ist sofort aus dem Rennen. Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK): Ergänzend zur GFK schützt diese Konvention auch dann vor Abschiebung, wenn am Zielort Folter, Todesstrafe oder eine sonstige Gefahr für Leib und Leben droht. Die Vorgaben von GFK und EMRK sind in Deutschland ins Ausländergesetz übernommen worden. CHR