subventionen (2)
: Die Kirchensteuer

Seelenheil und Sonderausgaben

Bürger und Firmen bekommen vom Staat jedes Jahr Steuervergünstigungen von 127 Milliarden Euro. Zu viel, meinen die Ministerpräsidenten Koch (CDU) und Steinbrück (SPD). Bis 2006 wollen sie bis zu 10,5 Milliarden Euro einsparen. In dieser Serie erklärt die taz, wem es an den Geldbeutel geht – und wem nicht.

Die Subventionierung der Kirchen wollen Koch und Steinbrück nicht antasten. Warum? Kostet doch die 1892 eingeführte Kirchensteuer den Staat heute 3,58 Milliarden Euro pro Jahr. Dieser Verlust kommt so zustande: Jedes Kirchenmitglied kann die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzen, ähnlich wie etwa die Rentenbeiträge für die Putzhilfe. Die Ausgabe reduziert das zu versteuernde Einkommen, damit die Einkommenssteuer und auch die Kirchensteuer, die neun Prozent der Einkommenssteuer beträgt.

Würde man die Abzugsfähigkeit abschaffen, träfe das in erster Linie die Besserverdienenden. Denn: Wer 30 Prozent Steuer auf sein hohes Einkommen zahlt, spart beim Absetzen mehr als Kleinverdiener mit 20 Prozent Steuer. Die Folge wären wohl weitere Kirchenaustritte. 4,5 Milliarden Euro nimmt die katholische Kirche durch Kirchensteuern ein, vier Milliarden die evangelische.

Warum fällt die Vergünstigung dem Rasenmäher trotzdem nicht zum Opfer? „Die Kirchen leisten für die Gesellschaft unverzichtbare Dienste“, sagt NRW-Ministerpräsident Peer Steinbrück. Was sie in der Drogenberatung, Jugendbetreuung und Altenpflege tun, muss der Staat nicht bezahlen. MAREKE ADEN