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PromillesünderLügen sind zwecklos

Promillesünder haben künftig keine Chance mehr, sich mit der Ausrede, es waren ja nur zwei oder drei kleine Bierchen und es ist eh schon eine längere Zeit her, dass ich etwas getrunken habe, zu rechtfertigen. Dass es mehr als die angegebenen zwei, drei Bierchen waren, können die Gerichtsmediziner mit einem Bluttest widerlegen. Die Menge des Ethanols im Körper lässt sehr genaue Rückschlüsse zu, wie viel Gläschen es tatsächlich waren.

Die Gerichtsmedizin kann aber noch viel mehr, sagte sich der Kölner Rechtsmediziner Andreas Blank. Er überredete seine Studenten zu einem Saufgelage und ließ sie anschließend in festgelegten Zeitabständen in ein Gläschen pinkeln. Mit einer Analyse des Urins konnte er dann genau sagen, wer die 12 Kölsch getrunken hatte, wer die 10 Gläser Weißwein und wer zu der härteren Droge, dem Wodka, gegriffen hatte. Denn in den alkoholischen Getränken ist nicht nur das die Sinne trübende Ethanol, sondern noch eine Vielzahl anderer Begleitalkohole. Die Zuammensetzung dieser „anderen“ Alkohole ist typisch für das jeweilige Getränk. Und ihre entsprechenden spezifischen Abbauprodukte, die so genannten Glucoronide, lassen sich auch im Urin nachweisen. Anhand der Glucoronide konnte der Kölner Rechtsmediziner dann auch genau sagen, was der jeweilige Student getrunken hatte. Wenn aber bekannt ist, was getrunken wurde, so lässt sich an Hand der Menge der im Urin vorhanden Stoffwechselprodukte auch sagen, wie lange es her ist, dass der ertappte Alkoholsünder zum Glase gegriffen hat.

WOLFGANG LÖHR

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