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Viel Debatte, keine Hilfe für Kita-Kinder

Bremen streicht Förderung seelisch behinderter Kinder – die Bürgerschaft erkennt juristische Probleme und eine „Schnittstellenproblematik“ auf dem „hohen Niveau“

Bremen taz ■ Die Bremer Stadtbürgerschaft befasste sich gestern auf Antrag der Grünen mit der Lage der Kinder, denen die vom Gesundheitsamt anerkannte Förderung vom Amt für Soziale Dienste (AfSD) seit zwei Monaten verweigert wird. Inzwischen hat Rechtsanwalt Mathias Westerholt sieben Gerichtsverfahren für betroffene Eltern angestrengt, in zwei Fällen wurde die Behörde schon zum sofortigen Handeln verurteilt (vgl. taz 1.10.).

Bremen leiste sich Integration förderbedürftiger Kinder in den Kitas „auf hohem Niveau“, lobte der SPD-Sozialpolitiker Frank Pietrzok gestern im Parlament die eigene Praxis, und wenn da eine „Schnittstellenproblematik“ aufgetaucht sei, müsse die schnellstens „abgeschliffen“ werden. Denn merke: „Kein bürokratischer Apparat arbeitet fehlerfrei, und das gilt auch für die Sozialverwaltung“, meinte der SPD-Poliker verständnisvoll. Das Amt sei eben „gezwungen, kostensparend zu arbeiten“.

Sein CDU-Kollege Karl-Uwe Oppermann erklärte, die betroffenen Kinder seien eben „im Spannungsfeld von drei Bundesgesetzen“ im Bremer Amt für Soziale Dienste durchgefallen. Er erinnerte daran, dass in der Koalitionsvereinbarung zu lesen sei, für die Förderung von Kindern im Kita-Alter wolle der Senat mehr als bisher tun.

Es gebe „sehr viele intensive Gespräche“, räumte die Sozialsenatorin Karin Röpke ein; natürlich wäre es besser gewesen, den juristischen Streit „unabhängig von der Betreuungssituation der Kinder zu lösen“.

Jens Crueger, der sozialpolitische Sprecher der Grünen, kritisierte die „Finanzpolitik auf dem Rücken der Kinder“. Wenn jetzt alle 47 betroffenen Eltern vor Gericht ihr Recht durchsetzen würden, hätte die Behörde riesige Probleme, die Assistenzen zu organisieren – die Zivis, die bereitstanden, hätten andere Stelle angenommen.

In einem der Gröpelinger Fälle, in denen das Verwaltungsgericht im September die Behörde zur unverzüglichen Versorgung des Kindes im Sinne des Gesundheitsamts-Gutachtens verurteilt hatte, war vom Amt gestern eine arbeitslose Betreuerin in der Kita angekündigt – die Frau tauchte aber nicht auf. kawe

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