Bohlen angeschwärzt

Gericht verfügt, dass Dieter Bohlen Passagen seines Buches ändern muss

Hamburg taz ■ Einmal steht auch Schlagerproduzent Dieter Bohlen auf der Verliererseite: Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes hat gestern entschieden, dass er Textpassagen seines neuen Buches ändern muss. Die sechs einstweiligen Verfügungen, die in seinem Buch erwähnte Prominente erwirkt hatten, bleiben bestehen. Die Pressekammer bewertete die angegriffenen Passagen zum Teil als Eingriffe in die Privatsphäre der Betroffenen und zum Teil als ehrenrührige Tatsachenbehauptungen.

Prominente wie Tagesschau-Sprecherin Eva Hermann, ihr Kollege Jens Riewa und Party-Queen Jenny Elvers hatten ihre Persönlichkeitsrechte durch Textpassagen und ein Foto verletzt gesehen und waren gegen das Buch „Hinter den Kulissen“ vor Gericht gezogen. Sie werfen Bohlen vor, falsche Angaben über sie zu verbreiten. Nachdem sie bereits mit einstweiligen Verfügungen das Schwärzen der inkriminierten Textstellen bewirkt hatten, gab ihnen das Gericht jetzt in vollem Umfang Recht. Die angeblichen Tatsachenbehauptungen, die als beleidigend empfunden wurden, habe Bohlen nicht glaubhaft gemacht. Dessen Anwalt hatte dagegen die Frage gestellt, „warum sich ein Mann wie Bohlen das alles aus den Fingern saugen sollte?“

Mit dem Urteil ist der Verlag Random House verpflichtet, auch in der nächsten Auflage des Buches die inkriminierten Textpassagen zu streichen.

Nicht Teil des Hamburger Verfahrens war der Streit zwischen Bohlen und seinem früheren Modern-Talking-Partner Thomas Anders, der sich ebenfalls durch Bohlen herabgesetzt fühlt. Darüber verhandelt ein Berliner Gericht. ELKE SPANNER