Schadenersatz für falsche Beratung

In einem Vergleich erhält ein Anleger von der Deutschen Bank mehr als 100.000 Euro zurück

In einem Fall von vermuteter fehlerhafter Anlageberatung hatte die Münchener Kanzlei Rotter Rechtsanwälte Schadenersatzklage gegen die Deutsche Bank beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Der Anleger, so lautet der Vorwurf, sei von der Bank „massiv in hochspekulative Werte des Neuen Marktes gedrängt worden“, teilte die Kanzlei mit – und erzielte letztlich zumindest einen Teilerfolg: Beide Parteien einigten sich auf einen Vergleich. Damit verpflichtet sich die Deutschen Bank zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 111.200 Euro.

Der Anleger hatte, so Rotter Rechtsanwälte, eine „risikoarme Anlage in solide Werte“ gewünscht. In der Folge sei es aber „auf Initiative der Bank zu zahlreichen, meist telefonischen Beratungsgesprächen“ gekommen, in denen dem Anleger zu einer Investition in verschiedene Aktien aus dem Anlagesegment des Neuen Markts geraten worden sei, beispielsweise EM.TV, Softbank, Internet Capital Group, Pixelnet und der DWS-Fonds Neuer Markt. Bei der Anlageempfehlungen sei jeweils der Hinweis unterblieben, dass hier im Vergleich zu Standardwerten erhöhte Risiken bestünden. Das Gericht ließ, so die Kanzlei, „in mehreren mündlichen Verhandlungen durchblicken, dass eine Verurteilung der Bank alles andere als ausgeschlossen“ sei.

Die Deutsche Bank habe sich schließlich entschlossen, den Rechtsstreit durch eine freiwillige Zahlung in Höhe von 111.200 Euro zu beenden. Hinzu komme, dass der Anleger die noch in seinem Depot befindlichen Titel behalten könne.

„Die Zahlung ist deshalb gerechtfertigt, weil hier von der Deutschen Bank keine seriöse Beratung beziehungsweise Betreuung angeboten wurde. Auch stop-loss und Verkaufsempfehlungen gehörten offenbar nicht zum Repertoire des Beraters“, bemerkt Rechtsanwalt Franz Braun aus der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.

Der Fall dürfte für viele Anleger von Relevanz sein, denen in der Vergangenheit eine Investition in Aktien empfohlen wurde, die im Anlagesegment des Neuen Markts gelistet waren oder in vergleichbaren Anlagesegmenten gelistet sind. ALO

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