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Kirchenstörer fünf Monate ungestört

Zwei Berliner Kirchenrandalierer müssen wegen einer Störaktion im Mainzer Dom für fünf Monate ins Gefängnis. Das entschied gestern das Landgericht Mainz und bestätigte damit in einem Berufungsverfahren das vom Amtsgericht verhängte Urteil. Die Männer hatten im Juli einen live im ZDF übertragenen Gottesdienst, der von Kardinal Karl Lehmann geleitet worden war, mit Zwischenrufen per Megafon gestört und das Altartuch zu Boden gerissen. Der 45 Jahre alte Andreas Roy und sein 29 Jahre alter Komplize sind wegen ähnlicher Aktionen in Berlin mehrfach vorbestraft. Die nur einen Tag nach der Aktion verhängten Urteile wegen Störung der Religionsausübung und Sachbeschädigung seien richtig, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. DPA

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