Gerichtsurteil: Lärm macht krank

Lärmbelästigung kann im Wortsinn auf die Nerven gehen. So klagte ein Mieter darüber, dass Trittschall aus der Wohnung über ihm bis in seine Räume dringe, außerdem unter anderem Sanitärgeräusche von Toilette, Handwaschbecken und Badewanne. Die Belästigungen gingen teils so weit, dass der Mieter durch den Lärm aus dem Schlaf gerissen werde. Das Gericht verurteilte den Vermieter, geeignete Maßnahmen zu schaffen, so dass die oben gelegene Wohnung den Normen hinsichtlich Trittschall und Installationen entspreche. Die Schallisolierung zwischen den Wohnungen im Gebäude müsse so beschaffen sein, ein Wohnen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung durch Geräusche zu gewährleisten (AG Schöneberg, Aktenzeichen 103 C 617/01). ALO