Knoten in der Leitung

Einfach verlängern ist nicht: Gesetz zur polizeilichen Nutzung von Telefonverbindungsdaten wird noch beraten

FREIBURG taz ■ Wer telefoniert mit wem wie lange? Das hat die Polizei schon immer interessiert. Seit 2002 gab es hierzu eine neue Regelung in der Strafprozessordnung, die aber Ende des Jahres ausläuft. Eigentlich wollte Rot-Grün das Gesetz zur polizeilichen Nutzung von Telefon-Verbindungsdaten heute im Bundestag stillschweigend um drei Jahre verlängern. Doch dann protestierten die Bürgerrechtler der Humanistischen Union (HU). Sie forderten die Aufnahme einer Berichtspflicht ins Gesetz, damit man wenigstens weiß, wie häufig die Polizei diese Möglichkeiten nutzt.

Zunächst hatte die HU Erfolg. Im Bundestag wurde eine halbstündige Debatte angesetzt. Außerdem bereiteten SPD und Grüne eine Entschließung vor, in der die Regierung zu einem Erfahrungsbericht aufgefordert wurde. Gestern dann drehte sich der Wind. Die SPD meldete – wohl auf Druck der Bundesregierung – Beratungsbedarf an, und das Thema verschwand von der Tagesordnung im Bundestag.

Nutznießer sind die Oppositionsparteien, die die rot-grüne Regierung in dieser Frage sämtlich links überholen. Die FDP fordert jährliche Berichte, die PDS will das Gesetz nur ein halbes Jahr verlängern, und sogar die CDU will die Möglichkeiten der Polizei „verfassungskonform“ einschränken. CHRISTIAN RATH