Verbindliches Einladewesen

betr.: „Keiner Schuld an Laras Tod“, taz hamburg vom 27.3.2009

Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Sozialarbeiterin Helferin war und nicht Vormund. Defizite in der Hilfeplanung und kontrolle liegen in der Verantwortung des Bezirksamts, die Verantwortung für die immer noch viel zu geringe Personaldecke bei den Allgemeinen Sozialen Diensten aber liegt beim Senat und den Koalitionsfraktionen. Und auch wenn die Wahrnehmung der Vorsorgetermine U 4 und U 5 Laras Tod nicht verhindert hätte: Es ist mindestens erklärungsbedürftig, warum das „verbindliche Einladewesen“ noch nicht praktiziert wird. HOLGER GUNDLACH, Hamburg