Tierische Ausweispflicht

Hunde, Katzen und Frettchen dürfen nur noch mit Pass, Tollwutimpfung und Kennzeichnung ins Ausland reisen

Das waren noch Zeiten. Ein gemütliches Plätzchen auf dem Rücksitz gepolstert, das Katzenklo benutzerfreundlich installiert und rauf auf die Autobahn gen Dänemark mit Katze Else im Gepäck. So einfach ist der Start in den Urlaub seit dem 1. Oktober nicht mehr. Eine gemeinschaftsrechtliche Regelung der EU schreibt vor, dass Hunde, Katzen und Frettchen, also alle Heimtiere, die Tollwut übertragen können, einen einheitlichen Pass mitführen müssen, wenn sie eine EU-Grenze überschreiten.

Der Pass macht auch eine Tätowierung oder einen Mikrochip verbindlich – deren Kennzeichnungsnummern müssen zwecks eindeutiger Zuordnung eingetragen werden, dazu Angaben zu Tier und Besitzer. Entscheidend für die Urlaubsplanung: Der tierärztliche Nachweis über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut. Denn die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage alt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

„Die Tierhalter sollten sich vier Monate vor der Reise darum kümmern“, empfiehlt Hartmut Stienen von der Gesundheitsbehörde. Tollwut werde in der EU zwar erfolgreich bekämpft, aber ein Problem stelle es weiterhin dar. Da ist Vorsorge der beste Schutz.

Die Preise für Impfung, Chip oder Tätowierung variieren. Tierarzt Dirk Schrader, der sich für sozialverträgliche Medizin einsetzt, verlangt für eine Tätowierung acht Euro. „Allerdings muss das Tier nach den Tierschutzbestimmungen narkotisiert werden“, erinnert Schrader, also kommen 17 bis 42 Euro für die Narkose hinzu. Da eine Tätowierung nur noch bis 2012 gültig ist, empfiehlt es sich, einen Chip unter die Haut zu setzen. Inklusive Pass kostet dies bei Schrader 27 Euro plus Mehrwertsteuer.

Für eine Impfung in der Tierklinik in Rahlstedt werden 15 Euro fällig. „Wenn die Gesellschaft solche Vorkehrungen fordert, dann müssen sie auch bezahlbar sein“, sagt Schrader. 80 Euro für solche Maßnahmen sei zu teuer. jen

Infos: www.bundestieraerztekammer.de, www.verbraucherministerium.de, www.tierschutzbund.de. Dort wird auch über Sonderregelungen für die Reise nach Irland, England, Schweden oder Malta informiert.