Eigenwerbung durch Verordnung

Die Bremer Handelskrankenkasse wirbt damit, dass der Beitragssatz sinkt

bremen taz ■ Die Bremer Handelskrankenkasse (HKK) wirbt damit, dass sie ihren Beitragssatz im Jahr 2005 um 0,9 Prozentpunkte senkt. Sie reagiert damit auf die vom Bundestag beschlossene Einführung des Sonderbeitrages für Zahnersatz und Krankengeld, der ab Juli 2005 fällig wird. Von der Beitragssatzsenkung bleiben für den jeweiligen Versicherten allerdings nur 0,45 Prozent übrig: Auf dem Lohnzettel macht das zwischen 1,80 Euro im Falle eines Minijobs und 15,50 Euro aus. Die andere Hälfte der Senkung kommt dem Arbeitgeber zugute.

Bei der geplanten gesetzlichen Abgabe für Zahnersatz und Krankengeld setzt die Gleichverteilung von Kosten jedoch aus: den Sonderbeitrag muss der Versicherte allein tragen. Somit wird weder Ersparnis noch Status quo erreicht.

Wer gesetzlich versichert ist, muss die Zahnersatz-Leistungen auch weiterhin über seine Krankenkasse absichern. Stattdessen eine private Versicherung abzuschließen, ist nicht möglich. Schon jetzt wirbt die HKK mit einem Beitragssatz von 13,5 Prozent als angeblich günstigste Ersatzkasse in Bremen und in Niedersachsen. Das gilt aber nur für den Vergleich der hier tatsächlich ansässigen Anbieter. Betriebs- oder Direktkrankenkassen, oft von allen Berufsgruppen wählbar, liegen zum Teil deutlich unterhalb von 13,5 Prozent. Sie bleiben auch ab dem Juli 2005 günstiger: der Gesetzgeber hat mit der Sonderabgabe nämlich verordnet, dass alle gesetzlichen Krankenkassen zu diesem Datum eine Senkung ihrer Beiträge um 0,9 Prozent vornehmen müssen. Sabine Henßen