Forschungsreaktor darf aktiv sein

Verwaltungsgerichtshof schmettert Klage gegen Betrieb des FRM-II in Garching ab

MÜNCHEN dpa ■ Kritiker des Atom-Forschungsreaktors FRM-II in Garching sind erneut vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte gestern die atomrechtliche Betriebserlaubnis und wies die Klagen von Anwohnern ab. Die Risikobewertung sei auch im Blick „auf die durch den internationalen Terrorismus verursachten Gefahren nicht zu beanstanden“. Die Kläger können nun noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Sie hatten mit Blick auf die Anschläge vom 11. 9. 2001 beanstandet, dass die Sicherheit des Reaktors gegen Terrorangriffe nicht ausreichend geprüft wurde. Nach Ansicht des Gerichts hat das bayerische Umweltministerium jedoch derartige Risiken berücksichtigt. Der FRM-II dient Forschern als Hochleistungs-Neutronenquelle. Er ist umstritten, weil atomwaffentaugliches Uran als Brennstoff verwendet wird. (Az. 22 A 03.40036)