Schulanfänger bitte melden

Ab 1. August 2004 schulpflichtige Kinder müssen seit Montag in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Die Frist läuft bis 14. November, wie ein Sprecher der Senatsschulverwaltung sagte. Es müssen alle Kinder angemeldet werden, die am 30. Juni 1998 oder früher geboren sind und noch nicht die Schule besuchen. Besucht das Kind bereits die Vorklasse der Grundschule, ist eine Anmeldung nicht mehr erforderlich. Die Anmeldung ist auch in einer genehmigten Ersatzschule oder anerkannten Privatschule möglich. Dann sollen Eltern trotzdem die zuständige Grundschule informieren. Auch Jüngere können zur Schule angemeldet werden. Das betrifft Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1998 geboren wurden. Erziehungsberechtigte können die vorzeitige Einschulung bei der zuständigen Grundschule beantragen. ddp