Volk entscheidet Magdeburger Kita-Streit

Erstes Bürgervotum in Sachsen-Anhalt soll Rückkehr zur Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Land durchsetzen

DRESDEN taz ■ Erstmals in der Geschichte Sachsen-Anhalts werden rund zwei Millionen Wähler direkt über ein Gesetz entscheiden. Voraussichtlich im Januar dürfen sie in einem Volksentscheid darüber befinden, ob die früheren Standards in der Kinderbetreuung wieder hergestellt werden sollen.

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP hatten den entsprechenden Gesetzentwurf eines Volksbegehrens am Freitag im Landtag abgelehnt. Die Initiatoren des Volksbegehrens fordern, dass eine im vergangenen Jahr beschlossene Kürzung der Betreuungszeiten für Kinder nicht berufstätiger Eltern rückgängig gemacht wird. Die Fraktionen von CDU und FDP lehnen dies genau wie Sozialminister Gerry Kley (FDP) wegen der angespannten Haushaltlage ab.

Kley warb stattdessen für eine verstärkte Betreuung durch Tagesmütter. Er verwies darauf, dass Sachsen-Anhalt immer noch über das komfortabelste Kinderbetreuungsgesetz der Bundesrepublik verfüge. Statt des Gesetzentwurfes des Bürgerbegehrens beschlossen CDU und FDP kleine Korrekturen des aktuellen Gesetzes.

Kay-Uwe Papenroth vom „Bündnis für ein kinder- und jugendfreundliches Sachsen-Anhalt“ bedauerte, dass die Landesregierung beim Volksentscheid nicht gleichzeitig ihr Kinderförderungsgesetz zur Abstimmung stellen will. Laut Landesverfassung würde dann der Gesetzentwurf gelten, der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. So aber müssen dem Entwurf des Bündnisses mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten zustimmen. Die Initiatoren hatten für das erste Volksbegehren bis April etwas mehr als die erforderlichen 250.000 Unterschriften gesammelt.

MICHAEL BARTSCH