Private Straßenfeger ärgern Kommunen

Immer mehr Anwohner und Grundstücksbesitzer wollen ihre Straßen selber fegen, statt die Straßenreinigung zu bezahlen. Die nordrhein-westfälischen Kommunen fürchten um die Auslastung ihrer Entsorgungstöchter und wehren sich

Bei der Sicherheitsprüfung der Straße fällt auf, ob sie gereinigt wurde

VON ELMAR KOK

Die Stadt Dortmund sorgt sich um die Rentabilität ihrer Entsorgungstochter. Deshalb will sie Anwohnern den Besen aus der hand nehmen. Sie sollen ihre Straßen nicht mehr selbst fegen dürfen. Frank Ebbinghaus, Sprecher der Stadt, sagt: „Die kleinen Reinigungsfahrzeuge der EDG müssen sich rechnen.“ Daher werde die Verwaltung zukünftig mit dem Wunsch der Bürger, ihre Straße selbst reinigen zu können, restriktiv umgehen, vermutet Ebbinghaus. Früher, als die Entsorgungstochter der Stadt nur große Kehrmaschinen gehabt habe, sagt Ebbinghaus, sei das anders gewesen. Bis heute gibt es viele Straßen in Dortmund, die von den Bürgern gereinigt werden.

Heutzutage müsse die EDG für eine Auslastung der angeschafften Maschinen sorgen, zudem gehe es auch um die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten, sagt Ebbinghaus. Deshalb hätten weitere Anträge auf private Straßenreinigung wenig Aussicht auf Erfolg. „Wir müssen mit den Gebühren ja vernünftig umgehen“, erläutert er die städtische Verweigerungshaltung.

Die ruft nicht nur die Dortmunder Anwohner, sondern auch den Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen auf den Plan. „Die Anwohner regen sich meist dann, wenn die Grundsteuerbescheide von der Stadt kommen“, sagt Harald Schledorn, Sprecher der Interessenvereinigung. Spätestens zum Anfang des nächsten Jahres wäre es demnach wieder soweit, sagt er. Die Anlieger und Grundstücksbesitzer ärgerten sich dann über die Höhe der Reinigungsgebühren, für die nach ihrer Meinung zu wenig gereinigt werde, sagt Schledorn. „Wir wünschen uns in der Sache mehr Einzellfallwürdigung“, sagt er. Wenn eine Straße ständig von parkenden Autos belegt sei, „ist es besser, die Bürger machen die Straßenreinigung selbst“, sagt Schledorn. Er hofft, dass der Entscheid der Stadt zum Dortmunder Bürgerantrag „juristisch belastbar ist“, das heißt, der Bund der Steuerzahler hat Interesse an einem Musterverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Der Steuerzahlerbund könne selbst nicht klagen, sagt Schledorn, „wir versuchen aber der Initiative in Dortmund nützliche Tipps zu geben“.

Wie in Dortmund wird auch in Köln die Straßenreinigungssatzung jedes Jahr neu festgeschrieben. Dort gibt es aber keine Probleme mit engagierten, privaten Straßenreinigern. In den eher dörflichen Gegenden hat die Stadt Köln die Reinigungspflicht der wenig befahrenen Straßen auf die Bürger übertragen. Die Anlieger sind dann von der Straßenreinigungsgebühr, die in Köln 7,50 Euro im Jahr für Anliegerstraßen mit Gehweg beträgt, befreit. Die Gebühr wird mit der Länge, die das Grundstück an die Straße grenzt, multipliziert.

Der Städte- und Gemeindebund (StGB) in NRW, die Interessenvertretung der kleineren Kommunen, sieht für seine Städte durch die Übertragung der Straßenreinigung auf die Bürger Einsparpotenziale. Zum Kommunalabgabengesetz schreibt StGB-Referent Roland Thomas, die Übertragung sei „eine effektive Alternative zur maschinellen Reinigung“. Insgesamt gehe der „Trend in den Städten und Gemeinden dahin, möglichst alles, was nach den Grundsätzen übertragbar ist, auch auf die Anlieger zu übertragen“.

Trotzdem wird den Anwohnern das Recht auf Straßenreinigung manchmal wieder entzogen. „In einem Fall hier in Köln sind die Anwohner ihrer Pflicht nicht nachgekommen“, sagt Stefan Palm, Sprecher der Stadt. In Dortmund kontrollieren Mitarbeiter vom Tiefbauamt die Reinigungsmotivation der Anwohner. „Bei der Sicherheitsprüfung der Straße fällt auf, ob sie denn auch gereinigt wurde“, sagt Frank Ebbinghaus.