Bremen ist Vorreiter

Das Verfahren gegen den 29-jährigen C. zieht Kreise: „Als Reaktion auf die Vorgänge in Bremen“, so der Leiter des sozialpsychiatrischen Dienstes Hildesheim, Eberhard Höfer, „findet jetzt in Niedersachsen eine Gesetzesdiskussion statt“. Die Experten beraten dort unter anderem die Möglichkeit der ambulanten Behandlung gegen den Willen des Patienten in dessen eigener Wohnung. Diese Zwangsbehandlung sei „rechtlich schwer formulierbar“, so Höfer, der dem Ausschuss vorsitzt. „Die Unversehrtheit der Wohnung ist ein hohes Gut.“ Bremen ist auf diesem Weg schon weiter. Im November wird ein Neuentwurf des Psychisch-Kranken-Gesetzes diskutiert, der die ambulante Zwangsbehandlung vorsieht. Jedoch sei „die Schwelle, jemanden unterzubringen, zu hoch“, so Gert Schöfer, Referatsleiter Psychiatrie bei der Sozialsenatorin. Im Verlauf von zehn Jahren hat sich die Zahl der Zwangseinweisungen in Bremen verdreifacht. 2002 lag sie bei 400 Fällen. sh