Vorsicht Blei: Vermieter haftet

Der Grenzwert für Bleibelastungen im Trinkwasser wird ab 1. Dezember gesenkt: Statt derzeit 40 Mikrogramm Blei pro Liter sind dann noch 25 Mikrogramm zulässig. Mieter in Häusern mit Bleirohren sollten darauf dringen, dass die neuen Grenzwerte auch in ihrem Anwesen beachtet werden, regt der Deutsche Mieterbund an. Für die Einhaltung der Grenzwerte ist immer der Vermieter verantwortlich. Kümmert er sich nicht darum, können die Mieter die aktuelle Bleikonzentration prüfen lassen – Unterstützung und Informationen hierzu erhalten sie bei den Gesundheitsämtern, Wasserwerken oder Mietervereinen.