US-Angriff war unzulässig

FREIBURG taz ■ Der Iran hat im Rechtstreit mit den USA einen Teilerfolg erzielt. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag stellte am Donnerstagabend fest, dass die Versenkung von drei iranischen Ölplattformen durch die USA 1987 und 1988 nicht gerechtfertigt war. Die USA hatten sich auf nationale Sicherheitsinteressen berufen. Angeblich hatte der Iran während des Iran-Irak-Krieges von den Bohrinseln aus Angriffe auf die zivile Schiffahrt im persischen Golf koordiniert. Schadensersatz erhält der Iran nicht. Der Anspruch war auf den iranisch-amerikanischen Freundschaftsvertrag von 1955 gestützt, der auch die „Freiheit des Handels“ schützt. Auch die USA gehen leer aus. Sie wollten Schadensersatz vom Iran wegen Behinderung des Seehandels. Doch laut IGH dienten die vom Iran behinderten oder zerstörten Schiffe nicht dem Handel zwischen Iran und den USA. CHR