die bvg gerät in schweiß angesichts eingeschweißter semestertickets
: Wer laminiert, ist angeschmiert

Es wird viel lamentiert übers Laminieren dieser Tage bei der BVG. Studenten, die ihre Semestertickets einschweißen, sollen nicht ordnungsliebend sein, sondern betrügerisch veranlagt. Weil die BVG gefälschte Tickets sichergestellt hat, deren Besitzer manchmal Laminierer waren. Weshalb der Beförderungsbetrieb die Gleichung „Laminierer gleich Fälscher“ aufstellte und flächendeckend laminiertes Material beschlagnahmte oder auch die Laminierer zur Hologramm-Überprüfung in seinen Hauptsitz vorlud.

Die Schwierigkeit hinsichtlich der Überprüfung laminierter Fahrscheine ist die: Semestertickets bestehen vor allem aus einem silbrig glänzenden Hologramm, dessen Echtheit sich nur durch schräges Gegens-Licht-Halten verifizieren lässt. Laminierte Hologramme spiegeln unter Umständen eine tatsächlich nicht vorhandene Echtheit vor, die zur Verwirrung des Kontrolleurs führt, den die vermeintliche Authentizität möglicherweise rein halluzinatorischer Bilder auf lange Sicht in den Wahnsinn treibt. Nur um ihre Angestellten zu schützen, konnte die BVG das Laminieren nicht länger tolerieren.

Eine Lösung wäre die Aufforderung zur umgehenden Entlaminierung gewesen. Nötigenfalls per richterlichen Entlaminierungsbescheid. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BVG würden ein solches Vorgehen rechtfertigen. Dort steht sinngemäß: „Wer laminiert, ist angeschmiert.“ Und Besitzer eines ungültigen Tickets. Die Entlaminierung zum Zweck der Rücküberführung in den Zustand der Gültigkeit jedoch kommt letztgültig einer Entwertung gleich. Wer schon einmal versucht hat, Altersangaben in einem staatlich laminierten Personalausweis nachträglich zu fälschen, der kennt das Endprodukt: einen unkenntliches Häufchen Altpapier. Das wissen auch all jene Studenten, die sich im Hauptsitz der BVG nach dem fehlenden Laminierungsverbot auf den Tickets erkundigten. Antwort: „Dit steht ja auf’m Jeldschein ooch nich druff.“ Und sich dann unter „Na sehn Se“-Blicken eines Bediensteten trotzig vorgenommen hatten, zur Wiedergültigmachung mit einer geliehenen Schere den Studentenausweis zwischen den Folien hervorzuholen. Womöglich ließe sich aus den Fetzen noch das intakte Hologramm bergen. Allein aber berechtigt es nicht zur Beförderung.

Die von der BVG betriebene Laminierer-Kriminalisierung hat auch zur Institutionalisierung beigetragen. So treffen sich etwa die Anonymen Illaminierten zu Sitzungen auf Laminatboden: „Ich bin Larry, süchtiger Laminierer.“ Keinesfalls sollte der studentische Laminierer mit dem Laminator verwechselt werden. Den kann es nur einmal geben (die Wahrheit berichtete). Von Razzien in der Wahrheit-Redaktion der taz hat die BVG bisher abgesehen. JOHANNES GERNERT