EINE NEUORDNUNG VON GENERAL MOTORS SCHEITERT AM AKTIENRECHT
: Der falsche Vorschlag

Die Schließung von Produktionsanlagen auf dem Kontinent und betriebsbedingte Kündigungen – das wollen Betriebsräte und Gewerkschaftsvertreter im Verhandlungspoker mit General Motors (GM) Europe um jeden Preis verhindern. Im Gegenzug fordern sie eine Neuordnung von GM Europa. Die neue GM Europe AG sollte ihren neuen Sitz in Brüssel statt wie bisher in Zürich haben, die aktuell noch rund 100 GM-Tochtergesellschaften auf dem Kontinent unter einem Dach vereinigen und nach dem neuen europäischen Aktienrecht organisiert sein. Die Adam Opel AG würde es dann allerdings nicht mehr geben, und auch die anderen GM-Tochtergesellschaften in Europa gingen dann in der GM Europa AG auf. Der Vorteil: Verwaltungskosten könnten so drastisch reduziert werden und Koordinationsprobleme würden obsolet, hofft der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Klaus Franz.

Die schöne Rechnung von Franz und anderen Arbeitnehmervertretern wird allerdings nicht aufgehen. Und das nicht nur, weil massive Stellenstreichungen in den Verwaltungsabteilungen der europäischen Tochterunternehmen von GM sicher nicht weniger zu bedauern sind als der Stellenabbau in der Produktion bei Opel in Deutschland, wie er von GM avisiert wird. Eine eher peinliche Verhandlungsstrategie also.

Und eine nicht durchdachte noch dazu. Denn das Statut der EU zum neuen europäischen Aktienrecht, das die grenzüberschreitende unternehmerische Tätigkeit von Aktiengesellschaften erheblich erleichtern soll, wurde zwar schon 2001 verabschiedet. Ratifiziert haben es allerdings erst sechs Mitgliedstaaten der Union. Mit Blick auf die Standorte von GM in Europa gehören nur Belgien (Opel) und Schweden (Saab) dazu.

Umzusetzen ist der Vorschlag der Arbeitnehmerseite auf absehbare Zeit also nicht: Er bleibt deshalb ein Schuss in den Ofen. Denn solange das Statut (etwa in Deutschland oder Großbritannien mit den größten Tochterunternehmen von GM) auf dem Kontinent nicht in nationales Recht umgesetzt ist, gibt es für den Konzern überhaupt keine Basis zur Gründung einer neuen AG nach dem neuen Gemeinschaftsrecht.

KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT