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: Peinlicher geht es nicht

Dass im Ruhrgebiet, 37 Jahre nach dem Tod des ersten Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland, Konrad Adenauer (CDU), zwei hier erscheinende Zeitungen den Namen des Erstkanzlers nicht in Verbindung mit dem Wort „Gesinnungsjustiz“ drucken wollen, ist beschämend. Denn eigentlich sollten auch Mitarbeiter in Anzeigenabteilungen wissen, dass Reinhard Junge mit seiner Behauptung, es habe auch in der Adenauerzeit noch „Gesinnungsjuristen“ gegeben, richtig liegt.

KOMMENTAR VONELMAR KOK

Denn der größte Teil der im Apparat des nationalsozialistischen Deutschen Reiches tätigen Juristen durfte auch in der Weimarer Republik unter Adenauer weiterarbeiten. Beispielsweise hielt Konrad Adenauer bis zum ende seiner Amtszeit an seinem Staatsminister im Bundeskanzleramt, Hans Globke, tätig im Reichsinnenministerium von 1932 bis zum Ende der Nazizeit, fest. Globke schrieb unter den Nazis einen juristischen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen und war an der Entrechtung der Juden in der Slowakei durch seine Mitarbeit am „Kodex des jüdischen Rechts“ beteiligt. Wolfgang Fränkel, seit 1962 Generalbundesanwalt, verfolgte in der Nazi-Zeit „Rasseschande-Delikte“ am Leipziger Reichsgericht. Wenn man das nicht weiß, sollte man zumindest die Pietät besitzen, eine Todesanzeige, die niemanden verunglimpft und die sich der Verstorbene so gewünscht haben mag, abzudrucken.