NPD statt Schule

Ein Wolf an der Waldorfschule: Ein Deutsch- und Geschichtslehrer arbeitet künftig für die Rechtsextremen

BRAUNSCHWEIG taz/dpa ■ Von seinem Aussehen hatten viele den 36-Jährigen als „linksliberal“ eingeschätzt, jetzt kündigte Andreas Molau seine Tätigkeit als Deutsch- und Geschichtslehrer an der Freien Waldorfschule in Braunschweig. Lieber wolle er für die Deutsche Stimme schreiben und die NPD-Landtagsfraktion in Dresden in schulpolitischen Fragen beraten. Er sehe keinen Widerspruch zwischen seiner Lehrertätigkeit und seiner politischen Einstellung, sagte Molau. „Das ist eine Katastrophe für unser Image“, ärgerte sich dagegen Michael Kropp, Geschäftsführer der Waldorfschule. Viele Eltern sind entsetzt.

Acht Jahre hatte Molau unterrichtet. Er galt als „integer“, nun halten ihn viele für einen „Wolf im Schafspelz“. Allerdings hat der Parteilose bereits für rechtslastige Zeitungen geschrieben, so die Junge Freiheit. Thema seiner Staatsexamensarbeit: „Alfred Rosenberg. Der Ideologe des Nationalsozialismus.“ Er fühle sich „nicht so, als ob ich verbotene Ansichten habe“, sagte er. Dennoch habe er stets damit rechnen müssen, dass seine Vorgeschichte rauskomme.

Auch an staatlichen Schulen in Niedersachsen können sogar NPD-Mitglieder als Lehrer arbeiten, zumal die Partei nicht verboten ist. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte dürfe ein Beamter wegen der Mitgliedschaft in einer Partei nicht entlassen werden, erklärte ein Sprecher des Kultusministeriums. Nur wenn er etwa im Unterricht verfassungsfeindliche Reden halte, könne man dagegen vorgehen. Das Kultusministerium sei für den Fall aber gar nicht zuständig, da Molau an einer privaten Schule arbeitete.

Der Fall einer Gymnasiallehrerin aus Niedersachsen hatte in den 80er Jahren zur Gerichtsentscheidung geführt. Die Beamtin hatte bei Wahlen für die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) kandidiert und wurde daraufhin entlassen. Dagegen war sie erfolgreich vorgegangen. Ein Berufsverbot wegen einer Parteimitgliedschaft verstößt laut Gericht gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. ksc