in kürze KORRUPTION
: BGH mit neuen Regeln

Amtsträger im Wahlkampf machen sich nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs nur dann der Korruption schuldig, wenn sie Spenden für konkrete Gefälligkeiten annehmen. Solange der Spender nur allgemein die Politik des Kandidaten unterstützt, sei die Geldannahme nicht zu bemängeln (Az.: 3 StR 301/03). (rtr)