DAS MÜSSEN SIE WISSEN

HEUTE: STUTTGART und seine Behörden sind lernfähig.1. Die Ausländerbehörde: Sie durfte die aus Kuba stammende Sängerin Yaqueline Castellanos nicht wie angedroht (taz vom 12. 11.) bei ihrem Live-Konzert am Samstag verhaften und ausweisen. Denn:2. Das Verwaltungsgericht: Hat der Sängerin mit spanischer Aufenthaltsgenehmigung am Freitag die Einreise in einer Eilentscheidung genehmigt.Der Hintergrund: Obwohl Castellanos seit elf Jahren in Spanien lebt und mit dem deutschen Jazzmusiker Branko Arnsek verheiratet ist, war die Ausländerbehörde der Ansicht, dass sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis habe. Seit einem Jahr kämpft das Paar darum, in Deutschland leben zu dürfen.