Tauziehen um die Bremische

Die Stadt möchte ihre Anteile an dem Wohnungsunternehmen zum 1997 festgelegten Preis verkaufen. Die zum Kauf verpflichteten Gesellschafter, WCM und Stadtwerke, haben damit ein Problem. Freitag Aufsichtsratssitzung der swb

Bremen taz ■ „Wohnen und gut“ – so lapidar wirbt die Bremische Gesellschaft für Stadterneuerung für ihre rund 6.500 Wohnungen in Bremen. Ob daraus bald ein „Wohnen und nichts mehr ist gut“ wird, könnten die nächsten Wochen zeigen.

Denn die Stadt, der die Bremische bis 1997 gehörte, will nun auch die ihr verbliebenen Anteile verkaufen und die Wohnungsgesellschaft damit komplett privatisieren. Bremen hat dafür eine sogenannte „Put-Option“ gezogen, die die anderen beiden Gesellschafter zwingt, ihr die 50,1 Prozent zum stolzen Preis von rund 45 Millionen Euro abzukaufen. Der Kaufvertrag, so die Auskunft aus dem Finanzressort, wurde den beiden anderen Gesellschaftern bereits zugestellt. Bis 31. Dezember sollte die Put-Option eingelöst sein. Dem aber stehen ein paar Probleme entgegen.

Problem Nummer eins: Einer der Gesellschafter gehört zur WCM Beteiligungs- und Grundbesitz AG. Die wiederum geistert mit ihrem Hauptaktionär, dem Immobilienspekulanten Karl Ehlerding, seit langem als „waidwund“ und „insolvenzgefährdet“ durch die Wirtschafts-Gazetten. Ob sie in der Lage wäre, die Bremer Anteile zu übernehmen, scheint mehr als fraglich. Bleibt Partner Nummer zwei: Die swb AG. Der früher ebenfalls städtische Energie-Versorger wurde den „bad boys“ der spekulativen Immobilienwirtschaft als „good boy“ beim Kauf 1997 zur Seite gestellt. Also teilten sich die WCM-Tochter und die swb die 49,9 Prozent am Unternehmen, Bremen behielt seinen Teil. Als Mitgesellschafter ist aber nun auch die swb AG vertraglich verpflichtet, der Stadt Bremen deren Anteile abzukaufen. Und darüber ist sie nun überhaupt nicht erfreut.

Offiziell heißt es, man werde sich mit dem Kaufvertrag „gründlich beschäftigen“ – und zwar mit Blick auf die Aufsichtsratssitzung am Freitag. Dort soll den Mitgliedern ein Sachstandsbericht zum Thema Put-Option gegeben werden. Inoffiziell heißt es im Umfeld der Bremischen Gesellschaft, die swb AG wolle versuchen, den Preis für die Bremer Anteile zu drücken. Auch die im Vertrag von 1997 vereinbarte Klausel, die Bremische dürfe bis zum Jahr 2007 keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen, steht dem Vernehmen nach auf dem Spiel.

Hintergrund des Unwillens der swb ist der seit 1997 gefallene Wert der Bremischen. Denn der Weg des Unternehmens, das seit 1951 in Bremen für einen sozial abgefederten Wohnungsmarkt sorgte und zahlreichen Wohnnotständen Abhilfe schaffte, führt seit der Teilprivatisierung 1997 nach unten. Die besten Stücke, so heißt es, wurden herausgelöst und verkauft, der Wert des gefledderten Unternehmens ist damit im Sinken begriffen. Die deutlichsten Worte dafür findet die Grünen-Fraktionsvorsitzende Karoline Linnert, damals heftige Gegnerin des Verkaufs: „Die Stadt hat dieses Unternehmen sehenden Auges vor die Wand gefahren“, ärgert sie sich. Und: „Der Verkauf hat ein für Bremen wichtiges und auch lebensfähiges Unternehmen ruiniert.“

Die Bremer Politik aber fühlt sich zur Zeit noch in sicheren Schuhen. „Vertrag ist Vertrag“ pocht etwa der finanzpolitische Sprecher der CDU, Helmut Pflugradt, auf die Einlösung der Put-Option in voller Höhe. Und auch der SPD-Parlamentarier Carsten Sieling spricht von einer „klaren Angelegenheit“: „Die Stadt wird auf die Erfüllung des Vertrags bestehen – schon angesichts unserer Haushaltslage gibt es da keinen Zweifel.“ Ähnliche Töne kommen aus dem Ressort von Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos): „Wenn man eine solche Vereinbarung trifft, dann muss man sie auch einhalten“, so der Sprecher des Ressorts, Hermann Pape, in Richtung der swb AG.

Bleibt die Frage, ob Bremen seine Put-Option in der gewünschten Höhe einlösen kann. Im Vertrag von 1997 heißt es, die Vertrags-Parteien würden sich über einen „abweichenden Kaufpreis verständigen“, sofern ein Wirtschaftsprüfer einen höheren Wert der Bremischen als zum Zeitpunkt der Vertragsschließung 1997 feststellt. Ob in diesen Passus auch der andere Fall, nämlich die Wertminderung, einbezogen ist, wird juristisch zu klären sein. Elke Heyduck