Miethai & CoUntervermietung
: Im Prinzip berechtigt

Mieter haben unter bestimmten Bedingungen ein Recht auf Untervermietung ihrer Wohnung. Dabei ist zunächst zu beachten, dass Untermiete bedeutet, dass lediglich ein Teil der Wohnung einem Untermieter überlassen wird. Ist der Mieter ausgezogen und überlässt die Wohnung komplett einem anderen, so handelt es sich nicht um eine Untervermietung, sondern um eine Gebrauchsüberlassung der gesamten Wohnung. Der Vermieter kann dieser Gesamtüberlassung zustimmen, muss dieses jedoch nicht. Bei nicht genehmigter Gebrauchsüberlassung kann der Vermieter ggf. sogar fristlos kündigen, wenn die Überlassung trotz Aufforderung nicht beendet wird.

Soll eine weitere Person in die Mietwohnung aufgenommen werden, wird eine Untermieterlaubnis benötigt. Vor dem Einzug des Untermieters muss der Vermieter um eine schriftliche Erlaubnis gebeten werden. Der Vermieter ist verpflichtet, eine Erlaubnis zu erteilen, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung nachweisen kann. Zum Beispiel durch Einzug des Lebenspartners oder weil sich das Einkommen des Mieters verringert hat, so dass dieser sich die Mietzahlung teilen möchte. Ein berechtigtes Interesse kann auch darin liegen, dass der bisherige Mitbewohner oder Mitmieter ausgezogen ist. Dem Vermieter müssen außer der Begründung Name, Beruf und Geburtsdatum des Untermieters genannt werden.

Eine Untermieterlaubnis kann vom Vermieter dann versagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören personenbezogene Gründe, wenn beispielsweise konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der potenzielle Untermieter den Hausfrieden stören oder die Mietsache beschädigen würde. Auch wenn die Untervermietung zu einer Überlegung der Wohnung führen würde, liegt ein wichtiger Grund für die Verweigerung einer Untermieterlaubnis vor.

Eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Untermieters ist hingegen nach Ansicht der Gerichte kein derartiger Grund. Denn: Für die Zahlung der Miete haftet dem Vermieter der Hauptmieter. Ebenso haftet der Hauptmieter für Schäden, die der Untermieter verursacht.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www. mhmhamburg.de