in kürze SCIENTOLOGY ABGEWIESEN
: VS darf beobachten

Der Bundesverfassungsschutz darf Scientology weiter observieren. Das Kölner Verwaltungsgericht wies eine Klage der umstrittenen Organisation gestern ab. Es gäbe Anhaltspunkte, dass Scientology Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. (Az.: 20 K 1882/03) (dpa)