George W. Bush stoppt unseriöse NRW-Städte

US-Präsident unterzeichnet Gesetz gegen umstrittenes Cross-Border-Leasing. Städtevertreter: Nordrhein-westfälische Kommunen nicht von Neuregelung betroffen. Alte Leasing-Verträge gelten auch nach Ende des Steuerschlupflochs

DÜSSELDORF taz ■ Die Regierung der Vereinigten Staaten hat den verschuldeten NRW-Kommunen einen Strich durch die Rechnung gemacht. US-Präsident George W. Bush unterschrieb jetzt ein Gesetz gegen das umstrittene Cross-Border-Leasing (CBL). Die ab dem 1. Dezember gültige Neuregelung schließt ein Steuerschlupfloch im US-Recht, das zahlreiche Städte an Rhein und Ruhr für windige Millionengeschäfte ausgenutzt hatten. Gegner hatten die transatlantischen Leasingmodelle seit Jahren als unseriös kritisiert.

Nach taz-Informationen ist jedoch zunächst keine Kommune in Nordrhein-Westfalen direkt von der Novelle betroffen. Der „American Jobs Creation Act“, so der Gesetzestitel, erklärt nämlich lediglich alle CBL-Kontrakte für ungültig, die nach dem 11. März 2004 abgeschlossen wurden. Dies bestätigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks (SPD). Nach Angaben des Berliner Finanzministeriums beschloss der US-Kongress Restriktionen für Investoren und Maßnahmen gegen die steuerliche Attraktivität von grenzüberschreitenden Leasingmodellen. „Unsere Mitgliedskommunen sind davon nicht betroffen“, sagt Martin Lehrer, Sprecher des Städte- und Gemeindebunds NRW. Auch Jens Metzger vom Deutschen Städtetag ist nichts von neuen CBL-Geschäften im größten Bundesland bekannt. „Als sich die US-Gesetzesnovelle Ende vergangenen Jahres abzeichnete, haben wir unsere Mitgliedsstädte bereits darauf hingewiesen“, rechnet Metzger mit der Vorsicht der Kämmerer und Stadträte.

Zahlreiche Städte in NRW hatten CBL ausgenutzt, als es noch legal war. Beim Cross-Border-Leasing vermietete die Kommune städtische Einrichtungen, wie Verkehrsbetriebe, Wasserwerke, Müllverbrennungsanlagen oder auch Gebäude, langfristig an einen „Leasinggeber“ aus den USA – zumeist Banken oder Versicherungen – und mietete diese sogleich wieder zurück. Im Gegenzug erhielt die Kommune einen sofort ausgezahlten „Barwertvorteil“, meist einen zweistelligen Millionenbetrag. Der Nutzen für den Investor ergab sich aus Steuer- beziehungsweise Zinsvorteilen. Gelsenkirchen hatte so 2002 das städtische Kanalnetz an einen Investor verleast und damit 25 Millionen Euro eingenommen. Dortmund erzielte durch CBL-Deals mit der Westfalenhalle, dem Stadtbahn-Fuhrpark, der Stadtbahnanlage sogar rund 100 Millionen Euro.

Unklar ist bislang, ob amerikanische Vertragspartner vor dem März 2004 abgeschlossene Cross-Border-Leasing-Verträge auf dem Rechtsweg auszuhebeln versuchen. „Bisher haben die US-Investoren still gehalten, aber jetzt sind keine Neuabschlüsse mehr möglich, und man muss keine Rücksicht auf negative Presse nehmen“, sagte CBL-Experte Ulrich Eder der Frankfurter Rundschau. Einige würden versucht sein, sich aus diesen Verträgen mit Schadenersatzforderungen herauszuklagen, so Eder.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte allen Kommunen schon vor einem halben Jahr geraten: „Jede betroffene Stadt sollte sich einen guten Anwalt nehmen.“ MARTIN TEIGELER