Steuern mit Biss

Gemeinden dürfen Kampfhunde wegen ihrer potenziellen Gefährlichkeit höher besteuern als andere Hunde. So hat es Baden-Württembergs Verwaltungsgericht entschieden (Az.: 2S1619/08). Die Klage des Frauchens eines American Staffordshire Terrier wurde abgewiesen. Ihr Kampfhund kostet sie nun jährlich 600 Euro.