Chile: Amnestie eingeschränkt

BUENOS AIRES taz ■ Stark geschwächt hat der chilenische Oberste Gerichtshof die Amnestiegesetze, die den Militärs der Diktatur von Augusto Pinochet (1973–1990) Straffreiheit zusichern. In einer Grundsatzentscheidung am Dienstag verfügten die Richter, dass die Amnestiegesetze nicht anzuwenden sind, wenn das Opfer noch immer verschwunden ist und keine Leiche gefunden wurde. Dann kann der Fall erst abgeschlossen werden, wenn die entführten Personen wieder auftauchen. Das Verschwindenlassen war eine der Praktiken, mit denen die chilenischen Militärs Oppositionelle aus dem Weg schafften. Während der Diktatur wurden über 3.000 Menschen ermordet oder verschwanden. Trotz der Amnestiegesetze kann in den Fällen von Verschwindenlassen künftig kein Schlussstrich unter die Verfahren gezogen werden, da das Delikt der Entführung nicht verjähren kann, solange die Leiche des Opfers nicht gefunden wurde. Mit diesem Urteil des Obersten Gerichtshofs Chiles können jetzt zahlreiche Prozesse gegen ehemalige Militärs geführt werden. MAL