EEG & ERDWÄRME

Im alten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom April 2000 war die Geothermie erstmals enthalten, nachdem das vorherige Stromeinspeisungsgesetz die Erdwärme noch nicht berücksichtigt hatte. So wurden ab dem Jahr 2000 in zwei Leistungsklassen – bis 20 Megawatt (elektrisch) einerseits und mehr als 20 Megawatt andererseits – für Erdwärmekraftwerke Einspeisevergütungen von 8,95 beziehungsweise 7,16 Cent je Kilowattstunde festgesetzt. Diese Sätze reichten jedoch nicht aus, um die einschlägigen Aktivitäten im Land zu beflügeln. Speziell für kleinere Kraftwerke erwiesen sich die gesetzlichen Vergütungen als viel zu niedrig. Mit dem neuen EEG, das seit August gilt, hat die Bundesregierung nun die Sätze angepasst. Denn es ist erklärtes Ziel der Politik, die Technologien rund um die Erdwärmenutzung marktfähig zu machen. So wurden zwei weitere Leistungsklassen geschaffen: Bis 5 Megawatt gibt es seither 15 Cent je Kilowattstunde und bis 10 Megawatt werden 14 Cent bezahlt. Diese Aufstockung beflügelt nun Wissenschaft und Industrie in nicht gekanntem Maße. BJ