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Indizien entschieden: Amtsgericht Köln bleibt bei der Geldbuße gegen drei Atomkraftgegner

KÖLN taz ■ Das Amtsgericht Köln bestätigte gestern das Bußgeld gegen drei Atomkraftgegner aus dem Münsterland. Lediglich in der Höhe des Bußgeldes kam Richter Alfred Klimmer den Aktivisten entgegen. Die Geldbuße von 500 Euro wurde auf 100 und 200 Euro herunter gesetzt. Der Widerspruch gegen die Bescheide des Bundesgrenzschutzes wurde abgewiesen. Mit einer Zulassung einer Rechtsbeschwerde wollen die Kläger Rechtsmittel einlegen. Der Fall kam vor ein Kölner Gericht, weil sich der Widerspruch gegen den Bundesgrenzschutz in Köln richtete.

Die Atomkraftgegner zwischen 34 und 39 Jahren gaben an, dass sie im Mai 2003 tatsächlich in Datteln gegen den Castor-Transport in die französische Wiederaufbereitungsanlage La Hague demonstrieren wollten. Doch sie seien zu spät gekommen. Für Richter Klimmer gab es indes „keinen vernünftigen Zweifel daran, dass sie an der Aktion beteiligt waren“. In Anbetracht des geringen Einkommens der drei derzeit Arbeitslosen reduzierte er die Geldbuße. Das vor dem Prozess unter anderem bei der taz eingegangene Bekennerschreiben eines „Kommando Emscher-Lippe“, dass die Beteiligung der drei bestreitet, wurde zu den Akten gelegt, spielte in dem dreieinhalbstündigen Prozess aber keine Rolle. TOS