Beschwerde abgelehnt

DÜSSELDORF taz ■ Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Düsseldorfs Oberbürgermeister Joachim Erwin (CDU) ist abgeschmettert worden. Der Ratinger Stadtrat Manfred Evers hatte sich Anfang Oktober bei der Bezirksregierung Düsseldorf über Erwin beschwert, weil der CDU-Politiker in seiner Funktion als Rathauschef Wahlwerbung per Zeitungsannonce für einen Parteifreund gemacht hatte. Dadurch habe der OB seine parteipolitische Neutralitätspflicht verletzt.

In einem der taz vorliegenden Antwortschreiben der Bezirksregierung Düsseldorf wird die Beschwerde verworfen. Mit Bezug auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.10.1987 verweist die Behörde darauf, dass Erwin als Wahlbeamter eine „politische Auffassung nicht nur haben, sondern auch vertreten kann, ohne seine pflichtgemäße Amtsführung in Frage zu stellen“. Gründe für ein Einschreiten der Kommunalaufsicht bestünden nicht. TEI