Uni-Gebühren: 2004 in Karlsruhe

BERLIN taz ■ Die heftiger werdende Diskussion um Studiengebühren wird gerichtlichen Beistand bekommen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will die Klage von sechs Bundesländern gegen das Verbot von Studiengebühren kommendes Jahr verhandeln. Das Verfassungsgericht bestätigte dies gegenüber der taz. Rot-Grün hatte 2002 per Rahmengesetz untersagt, dass die Länder für das Erststudium Gebühren erheben dürfen. Langzeitgebühren sind aber erlaubt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten dagegen geklagt. GW