Betriebskosten nachfordern

Damit sich teure Wohnungen besser vermieten lassen, nutzen manche Vermieter einen Trick: Sie setzen die Vorauszahlungen für Betriebskosten sehr niedrig an. Dafür blüht dem Mieter dann bei der Nebenkostenabrechnung eine gepfefferte Nachzahlung. Mitunter erhalten die Bewohner vor Gericht Beistand und müssen die Nachzahlung nicht leisten, wenn der Vermieter zuvor ausdrücklich zusicherte, die geringe Vorauszahlung sei angemessen, oder wenn er den Mieter arglistig täuschte. Ansonsten gilt: Wenn die mit dem Mieter vereinbarten Betriebskostenvorschüsse nicht ausreichen, muss er nachzahlen (BGH, Urteil v. 11. 2. 04, Az.: VIII ZR 195/03). ALO