BEZAHLSTUDIUM
: Niederlage für Gebührengegner

LEIPZIG | Befürworter eines gebührenfreien Studiums haben eine entscheidende Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Klage gegen die Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Geklagt hatten Studierende aus Paderborn. Sie beriefen sich auf den UN-Sozialpakt. Dort ist die Rede von einer Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums. Außerdem prüfte das Gericht, inwiefern Studiengebühren dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte widersprechen. Es war der Ansicht, dass die Studiengebühren sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem UN-Sozialpakt zu vereinbaren sind. Es war das erste Mal, dass sich ein Bundesgericht mit einem Studiengebührengesetz eines Bundeslands befasst hatte. Die Entscheidung gilt daher als Grundsatzurteil für alle Bundesländer, die Gebühren erheben. 2005 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die rot-grüne Bundesregierung den Ländern die Gebühren-Erhebung nicht verbieten darf. Heute müssen Studierende in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und im Saarland Gebühren von bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen. WOS