Greenpeace: Justiz soll Hanau-Deal stoppen

Export der MOX-Anlage verstößt laut Gutachten gegen Gesetze zu Außenwirtschaft und Kontrolle von Kriegswaffen

BERLIN taz ■ Die Auseinandersetzung um den Export der Hanauer Atomanlage soll nun auch auf dem juristischen Weg geführt werden. Gestern stellte die Umweltschutzorganisation Greenpeace ein Rechtsgutachten vor, nach dem der umstrittene Export der MOX-Anlage gegen das deutsche Außenwirtschafts- und Kriegswaffenkontrollgesetz verstößt. Die Umweltschützer haben allerdings noch nicht entschieden, ob sie Anzeige erstatten wollen. Und bei der Staatsanwaltschaft gibt es noch keine Ermittlungen.

„Der Export der Hanauer Plutoniumfabrik ist möglicherweise strafbar“, sagt Greenpeace-Sprecherin Susanne Ochse. Sie beruft sich auf ein juristisches Gutachten der Hamburger Kanzlei Günther, Heidel, Wollenteit & Hack. Darin kommen die Anwälte zu dem Ergebnis, dass die Bundesregierung keinen Ermessensspielraum hat, sondern den Exportantrag der Firma Siemens ablehnen muss. Greenpeace geht davon aus, dass die Fabrik indirekt bei der Herstellung von Atomwaffen in China eingesetzt werden kann. Das aber sei ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Dort ist festgelegt, dass Waffenexporte unterbunden werden können, wenn sie in eine Krisenregion gehen. Immerhin befinde sich China in chronischem Spannungszustand mit Taiwan, argumentieren die Anwälte.

Beim Kriegswaffenkontrollgesetz sei der Spielraum noch enger, finden die Gutachter. Schon die „Förderung der Herstellung von Atomwaffen“ sei mit bis zu zwei Jahren Haft strafbar, mahnen die Juristen. Dabei spiele es keine Rolle, ob das Land bereits Atomwaffen habe oder nicht. Es sei ein „Hohn, wenn die Bundesregierung behauptet, sie habe keinen Ermessensspielraum, den Export zu verweigern – Rot-Grün verdreht damit die Gesetzesbindungen in ihr Gegenteil“, kritisiert Greenpeace-Atomexpertin Susanne Ochse.

Die Bundesregierung dagegen geht davon aus, dass der Export nicht nur legal, sondern auch unvermeidlich ist. Ein Exportantrag müsse genehmigt werden, heißt es.

Gegenstand einer Anzeige von Greenpeace wäre unter anderem die Firma Siemens als Exporteur von Hanau. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft München I gebe es aber bisher keine Prüfung des Vorgangs, erklärte ein Sprecher. Schließlich werde die Behörde nicht im Vorfeld tätig, sondern ermittle, sobald es den Verdacht eines Verstoßes gebe. Dafür aber müsse „wenigstens ein Vertrag geschlossen sein“.

BERNHARD PÖTTER