Halbherziges Bekenntnis zur Umwelt

Europaparlament verabschiedet Umwelthaftungsrichtlinie. Unternehmen können nun für ökologische Schäden in die Pflicht genommen werden. Jedenfalls für manche und solange sie es bezahlen können. Eine Versicherungspflicht wird es nicht geben

AUS BRÜSSEL KARL DOELEKE

Unternehmen haften in Zukunft verstärkt für Umweltschäden. Eine entsprechende Richtlinie zur Harmonisierung des europäischen Umwelthaftungsrechts hat das Europäische Parlament gestern verabschiedet. Sie umfasst erstmals den Ersatz von Schäden an geschützten Arten und Lebensräumen.

Die Richtlinie bedeutet haftungsrechtliches Neuland, revolutionär ist sie aber nicht. Kosten wie für die Beseitigung des Ölteppichs nach der Havarie des Tankers „Prestige“ im November 2002 wird auch weiter der Steuerzahler tragen müssen. Ein Ölhaftungsfonds entschädigt nur die finanziellen Ausfälle von Fischern und Hoteliers, denn die Umwelthaftungsrichtlinie wird hier von internationalen Abkommen verdrängt. Kippt aber ein mit Chemikalien oder Benzin beladener Tanklaster auf einer europäischen Autobahn um, greift das neue europäische Haftungsrecht. Nun muss der Verursacher einer solchen Naturkatastrophe auch die ökologischen Schäden an Flora und Fauna beseitigen.

Die Richtlinie, die jetzt noch vom Ministerrat bestätigt werden muss, umfasst Wasserverschmutzungen, Schädigungen der biologischen Vielfalt und gesundheitsgefährdende Bodenverschmutzungen. Strittig war bis zum Schluss, ob sie auch eine Versicherungspflicht der Unternehmen beinhalten soll. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission hatte diese Deckungsvorsorge nicht vorgesehen, das Parlament sie später in den Richtlinienentwurf geschrieben, dann aber wieder herausgenommen. Vorerst wird es sie nun nicht geben.

Der Vorschlag war bei Unternehmen und Wirtschaft auf heftige Kritik gestoßen. „Die europäischen Versicherer können eine entsprechende Deckung derzeit nicht anbieten“, sagt Ulf Lemor vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer“ (GDV) in Brüssel. Zwar seien Schäden an zivilrechtlich geschützten Gütern wie Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen kalkulierbar. „Im Gegensatz dazu soll in der Umwelthaftungsrichtlinie ein völlig neues Szenario geregelt werden.“ Die Konservativen im Europäischen Parlament sehen das genauso. „Versicherungsmodelle können nur funktionieren, wenn die Schäden auch kalkulierbar sind. Ohne verlässliche Daten ist das bei Ökoschäden nicht möglich“, so die CSU-Abgeordnete Angelika Niebler. Als Kompromiss ist die Europäische Kommission beauftragt, in fünf Jahren zu bewerten, ob es bis dahin einen funktionierenden Markt für die Versicherung von Ökoschäden gibt. Sollte sie feststellen, dass sich keine geeigneten Instrumente entwickelt haben, ist die Kommission verpflichtet, eine Richtlinie vorzuschlagen, die die Versicherungspflicht einführt.

„Die Konservativen haben aus der Umwelthaftungsrichtlinie eine Art Schweizer Käse gemacht“, bedauert darum die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. Sozialisten und Grüne hätte es auch gern gesehen, dass das neue EU-Umwelthaftungsrecht Nuklearverschmutzungen und Schäden durch genetisch modifizierte Organismen einschließt.