Gleiches Recht für alle Mütter

BERLIN taz ■ Ledige Mütter haben künftig das gleiche Recht auf Unterhalt wie Exgattinnen – zumindest, bis ihr Kind drei Jahre alt ist. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Zwar waren schon bisher alle Kinder gleichgestellt. Das galt aber nicht für Mütter. Ein Vater, der nie mit der Mutter verheiratet war, durfte bislang wenigstens 1.000 Euro im Monat für sich behalten. Ein Exgatte hat nur Anspruch auf 840 Euro. Nun soll auch der Selbstbehalt lediger Väter auf 840 Euro sinken, befanden die Richter. Entscheidend sei das Wohl des Kindes. Auch der uneheliche Nachwuchs habe ein Recht auf eine Mutter, die sich ihm in Ruhe widmen kann.

Nach wie vor aber unterscheidet sich, wie lange Unterhalt gewährt wird. Eine Exgattin muss erst arbeiten gehen, wenn Sohn oder Tochter acht Jahre alt ist. Eine ledige Mutter aber erhält höchstens drei Jahre lang Geld vom Kindsvater. COS