Ein Tag der Kerzen

Morgen wird, wie jedes Jahr am 2. Sonntag im Dezember, der toten Kinder gedacht. Am „World Wide Candle Lighting Day“ stellen Betroffene um 19 Uhr brennende Kerzen ins Fenster. Über die verschiedenen Zeitzonen hinweg sollen die Lichter dann eine weltweite Welle ergeben. Die Kerzenflammen symbolisieren, dass die Kinder das Leben erhellt haben und nicht vergessen werden. In einigen Städten, unter anderem in Rostock, Berlin, Hannover, Göttingen, Köln und Freiburg, finden öffentliche Gedenkfeiern und Andachten statt.

Im Internet gibt es mehrere Foren für Betroffene, unter anderem www.schmetter lingskinder.de, www.sternenkinder.de und www.maximilianprojekt.de. Viele Betroffene gestalten selbst Websites mit Informationen, zum Beispiel www.tot geburt.net oder www.die-muschel.de. An Eltern verstorbener Kinder richtet sich auch www.veid.de. Die Initiative Regenbogen „Glücklose Schwangerschaft“ e. V. (www.initiative-regenbogen.de) bietet Kontaktadressen im ganzen Bundesgebiet, auch von Betroffenen, Informationsmaterial, eine Liste mit speziellen Grabfeldern für Kinder und Erlebnisberichte, einen eigenen Gedichtband, Arbeitsmaterial für Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal, Seelsorger und Bestatter.

Das Gesetz sieht vor, dass jede Lebendgeburt im Geburtenbuch eingetragen und dem Standesamt gemeldet wird. Die Eltern erhalten eine Geburtsurkunde. Auch bei jeder Totgeburt mit einem Gewicht über fünfhundert Gramm wird so verfahren, in diesem Fall wird eine gemeinsame Geburts- und Sterbeurkunde ausgestellt. Auf Wunsch wird in diese Urkunde auch ein Vorname eingetragen.

Totgeburten unter fünfhundert Gramm werden als Fehlgeburten registriert und nicht beurkundet. Die herabgesetzte Gewichtsgrenze von fünfhundert Gramm gilt erst seit einem Beschluss der Gesundheitskonferenz des Bundesministeriums des Innern von 1994. Vorher galten auch Totgeburten mit einem Gewicht bis zu tausend Gramm als Fehlgeburten.

Zur Bestattung haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Regelungen getroffen. In vielen Bundesländern kann auch ein tot geborenes Kind unter fünfhundert Gramm bestattet werden, es besteht aber keine Pflicht dazu.

Auch beim Mutterschutz ist die Gewichtsgrenze von fünfhundert Gramm entscheidend. Eine Fehlgeburt, also die eines Babys, das weniger als ein Pfund schwer ist, wird nicht als Entbindung angesehen. Entsprechend gibt es keinerlei Mutterschutz, sondern lediglich den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei der Totgeburt eines Babys über fünfhundert Gramm stehen der Mutter zumindest die normalen acht Wochen Schutzfrist zu.

Eines der bekanntesten Bücher über unglücklich ausgehende Schwangerschaften stammt von Hannah Lothrop. Die Psychologin und Stillberaterin gibt in „Gute Hoffnung – Jähes Ende“ (Kösel Verlag, 365 Seiten, 19,95 Euro) einen Überblick über alle Aspekte der stillen Geburten und begleitet auf dem Weg durch die Trauer. Empfehlenswert sind auch die Titel „In den Tod geboren. Ein Weg für Eltern und Helfer“ von Fritz Helmut Hemmerich (Hygias Verlag, nur noch antiquarisch erhältlich) und „Totgeburt weiblich. Ein Abschied ohne Begrüßung“ von Angela Körner-Armbruster (Tübingen 2004, Attempto Verlag, 119 Seiten, 14 Euro). JGR