„Recht ohne Staat“

Die „kritischen JuristInnen“ treffen sich

taz: Frau Peters, heute beginnt der Bundeskongress kritischer Juragruppen hier in Bremen mit einer Debatte zum Thema „Globale soziale Rechte – mit, ohne oder gegen den Staat?“ Kann man als Juristin überhaupt von einer Gesellschaft ohne Staat reden?

Caroline Peters, Kritische Juristinnen Bremen (AKJ): Es gibt ja nicht nur vom Staat garantiertes, positives Recht, sondern auch Rechte, die jedem Menschen von Natur aus zustehen. Insofern diese nicht immer in Gesetze gefasst sind, kann von Recht ohne Staat gesprochen werden. Wie aus juristischer Sicht mit diesem Gegensatz von Gesetzen und Rechten umgegangen werden soll ist Thema des Kongresses.

Als Beispiel für diesen Gegensatz führen Sie die „globalen sozialen Rechte“ an. Was ist damit gemeint?

Diese Formel war mehr als Frage gemeint. Beispiele wären aber sicherlich die Menschenrechte.

Auf Ihrer Website benutzen Sie den Begriff „Klassenjustiz“. Wie ist der von Ihnen gemeint?

Wir vertreten die These, dass alle Bürger in Deutschland zwar formal vor dem Gesetz gleich sind, dies aber praktisch nicht immer gegeben ist. Besonders Menschen aus gesellschaftlichen Randgruppen werden oft ungleich behandelt.

Knüpft an diesen Gedanken das „gegen den Staat“ aus dem Titel an?

Die Formulierung und Durchsetzung von Gesetzen besitzt eine politische Dimension. Wenn der Staat etwa Menschenrechte nicht umsetzt, oder aktiv gegen dieselben verstößt, kann das auch aus juristischer Sicht nicht hingenommen werden.Interview: Sebastian Hoff

Ab 15.30 Uhr in der Kinderschule auf der Hohwisch 61-63