in kürze REGIONALPARLAMENTE
: UWGs außen vor

Unabhängige Wählergemeinschaften (UWGs) dürfen nicht in die Regionalparlamente im Rheinland und in Westfalen-Lippe gewählt werden, entschied gestern das Oberverwaltungsgericht Münster. Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte Münster und Köln das Anliegen der Wählergemeinschaften abgelehnt.