Galoppierende Staatsanwälte

Justiz aktiv: Von der Rennbahn zur BMG – mit Auswirkungen für die Kulturhauptstadt

Bremen taz ■ Die vom Amtsgericht angeordnete Durchsuchung der Bremer Marketing Gesellschaft (BMG) hat Konsequenzen: Bis auf weiteres ist es deren MitarbeiterInnen inklusive des Kulturhauptstadt-Teams untersagt, Beratungsgespräche in Sachen Fördergelder zu führen. Hintergrund ist der staatsanwaltliche Verdacht, die Beratungspraxis erfülle den Tatbestand der „Untreue“.

Die Ermittler waren bei Untersuchungen über den Ausbau der Galopprennbahn – dort geht es um möglichen Subventionsbetrug – auf offenbar aufklärungsbedürftige interne Vermerke gestoßen. Deren Inhalt: die Förderung eines Renntages durch die BMG. Der Eindruck der Staatsanwaltschaft: Die vermeintlich notwendige „Fehlbedarfsfinanzierung“ – Voraussetzung für öffentliche Förderung – sei lediglich konstruiert.

Was BMG-Geschäftsführer Klaus Sondergeld ganz anders sieht: Inkriminiert würde eine bisher selbstverständliche Beratungstätigkeit, „das machen wir permanent so“. Schließlich sei man keine obrigkeitsstaatliche Bewilligungsbehörde. Mit den Worten von Rennbahn-Geschäftsführer Michael Göbel: „Das ist das ganz normale kommunikative Geschäft.“

Das allerdings jetzt eingestellt ist. Sondergeld: „Wir können unsere Mitarbeiter keinem Generalverdacht aussetzen.“ Betroffen vom Beratungsstopp sind die zweite Hälfte des Kulturhauptstadt-Fonds (4,25 Millionen Euro) sowie die Mittel aus Sport- und Kultur-Wirtschaftsaktionsprogramm (WAP) mit etwas über einer Million Euro. Sondergeld: „Ich hoffe, dass sich die Logik der Staatsanwaltschaft nicht durchsetzt.“ Um die erst mal zu erhärten, hatten vergangene Woche drei Ermittler die Räume der Bremer Rennbahn GmbH und dann der BMG durchsucht. Dort allerdings scheint sich die Aktenverschaffung in Grenzen gehalten zu haben – sicherheitshalber schickte die BMG noch einen Fahrradkurier mit Ergänzungsmaterial hinterher. HB