Kanther hört Widerspruch

Zeugen widersprechen Exbundesinnenminister im CDU-Schwarzgeldprozess. Strafzahlung sei „verständlich“

WIESBADEN dpa ■ Im CDU-Schwarzgeldprozess in Wiesbaden haben zwei Zeugen der Verteidigungslinie des angeklagten Exbundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) widersprochen. Die gegen die CDU verhängte Strafzahlung von 21 Millionen Euro wegen der von Kanther angelegten schwarzen Kasse sei eine „sehr verständliche“ Konsequenz des Parteienrechts, sagten der Bundeswahlleiter Johann Hahlen und der Referatsleiter der Bundestagsverwaltung, Johannes Becher, gestern.

Die Strafzahlung ging auf eine Änderung des Parteiengesetzes zurück, die 1993 während Kanthers Amtszeit formuliert wurde. Kanther will damit nach eigenen Worten „nur am Rande“ befasst gewesen sein. Hahlen, damals Leiter der zuständigen Unterabteilung, berichtete dagegen vor Gericht von einer halbstündigen Unterredung mit Kanther zu dem Gesetzentwurf.