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Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern fällt kein Urteil über Fraktionsgröße in Kommunen

Die zurückgewiesenen Kläger regten sich weniger auf als anderen: „Ich kann das nachvollziehen“, kommentierte die Geschäftsführerin von Bündnis90/Die Grünen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Das beendete gestern vorläufig den Streit um die Fraktionsgröße in den Kommunalvertretungen, den die Partei seit Mai gegen den Landtag geführt hat.

Kurz vor den Kommunalwahlen im Juni hatte das Parlament beschlossen, Fraktionen in Städten mit über 20.000 Einwohnern müssten eine Mindeststärke von drei, in Städten mit mehr als 50.000 Seelen sogar von vier Abgeordneten aufweisen. Zuvor reichten zwei für den Status. An ihn gekoppelt ist das Recht auf Akteneinsicht und Auskunft. Prekär: In Orten wie Greifswald, kurz über der 50.000-Einwohner-Marke, braucht eine Partei rund zehn Prozent der Voten für vier Sitze im Stadtrat.

In der Sache antworteten die Richter nicht: Aus „verfahrensrechtlichen Gründen“, heißt es in ihrer Urteilsbegründung, habe man „nicht klären können, ob die beanstandeten Regelungen mit der Landesverfassung vereinbar sind“. Denn die Partei genieße in den Vertretungskörperschaften keinerlei Rechte, die da hätten eingeklagt werden können. Anders stehe die Sache bei den zurückgestuften Abgeordneten. Die aber müssten „den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten beschreiten“.

Juristisch glatt daneben, jubilierten die rechtspolitischen Sprecher der Schweriner Regierungsfraktionen. Man sehe sich in der eigenen Auffassung bestärkt, so Heinz Müller (SPD), „hier werden keine Rechte von Minderheiten beeinträchtigt.“ Ihm sekundierte Barbara Borchardt (PDS), sie sei nicht überrascht, dass sich „der Vorwurf, die Anhebung der Fraktionsstärke sei verfassungswidrig, als haltlos erwiesen“ habe. Hat er nicht, und die Gerichte wird er noch beschäftigen. Während die Grünen laut Seemann-Katz auf kommunaler Ebene nun Zweckbündnisse anstreben, möglichen Verwaltungsklagen aber eher skeptisch gegenüber stehen, wird die FDP ihrem Generalsekretär zufolge diesen Weg „auf jeden Fall beschreiten“. Erbost kommentierte Sebastian Ratjen den Greifswalder Spruch als „elegantes Drücken um eine Entscheidung“ und monierte, dass jede Einschätzung des Sachverhalts unterlassen wurde. „Seit heute“, so sein Resümee „gibt es hier Abgeordnete erster und zweiter Klasse.“ bes