Sieg für die Mieter

MIETMARKT Nach einem Urteil des Landgerichts muss die Firma Wimmo Gebühren zurückzahlen

Seit etwa fünf Jahren inseriert die Wimmo GmbH mit preisgünstigen Wohnungsangeboten in Lokalzeitungen und im Internet.

■ Interessenten werden gebeten, persönlich im Büro in der Innenstadt vorzusprechen. Dort verspricht die Firma weitere exklusive und courtagefreie Angebote – und verlangt eine Gebühr von 189 Euro.

■ Diese Offerten sind Betroffenen zufolge keineswegs exklusiv und teils auch schon vergeben. Der Hamburger Mieterverein will jetzt 400 Beschwerden zu einer Sammelklage bündeln.  (mic)

Courtagefreie und exklusive Angebote verspricht die Wimmo GmbH Wohnungssuchenden. Für die Bereitstellung der Daten verlangt sie eine Gebühr in Höhe von 189 Euro – aber ein Mietvertrag kommt meist nicht zustande. Am Dienstag entschied das Landgericht, dass Wimmo Provisionen an neun Betroffene zurückzahlen muss.

Der Mieterverein zu Hamburg, der die Klage führte, hat schon zweimal erfolglos gegen Wimmo geklagt. Damals urteilten die Gerichte, dass die bloße Bereitstellung von Angeboten nicht als Wohnungsvermittlung einzustufen sei und daher nicht dem Wohnungsvermittlungsgesetz unterliege. Demzufolge dürfe Wimmo bereits Ansprüche stellen, bevor ein Mietvertrag zustande gekommen sei.

Das Landgericht nahm nun jedoch in seinem Urteil an, dass Wimmo als Wohnungsvermittler tätig sei. Es ließ jedoch Revision zu. Dies ist durchaus im Sinne des Mietervereins. Denn sollte die Firma in Berufung gehen, will er eine Sammelklage vorbereiten. Nach einem ähnlichen Urteil in Berlin hatte die betroffene Firma sofort Konkurs angemeldet und kam damit Schadensersatzforderungen zuvor.

Eckard Pahlke vom Mieterverein schätzt, dass 5.000 Menschen in Hamburg von Wimmo geschädigt worden seien. „Wir fordern alle auf, ihre Ansprüche geltend zu machen“, appelliert er. Bei Wimmo war am Dienstag kein Mitarbeiter über das Urteil informiert. Die Geschäftsführung sei erst nächste Woche wieder im Haus, hieß es. MIC