Streik der Busse

Das Pinneberger Bündnis gegen den Neonaziaufmarsch am 6. Juni versucht mit den örtlichen Verkehrsbetrieben zu vereinbaren, dass die BusfahrerInnen anreisende Rechtsradikale nicht befördern müssen – und betritt damit juristisches Neuland.

■ Möglich wäre eine solche Maßnahme wohl: Eine entsprechende Vereinbarung würde nicht gegen die Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verstoßen, sagt zumindest der Hamburger Jurist Klaus Bertelsmann. Denn nach einheitlicher Rechtsauffassung sei Nazi-Ideologie „keine Weltanschauung“ – wäre das anders, würde das AGG greifen. Das gehe aus den einschlägigen Kommentierungen hervor, so Bertelsmann.

■ Die Pinneberger Verkehrsbetriebe (PVG) befassen sich derzeit noch mit dem Anliegen, teilte ein Sprecher mit. Eine Entscheidung werde „in den nächsten Tagen“ fallen.

■ In der Vergangenheit hatte die PVG wiederholt auf Weisung der Polizei hin ihre Fahrzeuge für Transportdienste zu und von Demonstrationsschauplätzen einsetzen müssen.  (pemü)