KINDESMISSBRAUCH
: BGH: Auch übers Internet strafbar

KARLSRUHE | Sexueller Missbrauch an Kindern ist laut Bundesgerichtshof auch dann strafbar, wenn der Täter nur über das Internet Kontakt zu den Betroffenen hatte. Sexueller Missbrauch setze nicht die räumliche Nähe von Täter und Opfer voraus. Der BGH bestätigte ein Landgerichtsurteil, das Haft und Unterbringung in der Psychiatrie gegen einen vorbestraften Sexualstraftäter verhängt hatte. Der Mann hatte über das Internet Verbindung zu Kindern in Belgien hergestellt, wobei mit Webcams Live-Bilder übertragen wurden. (dpa)